Kooperationsvertrag | UGC
Dieser Vertrag legt die Geschäftsbedingungen für die Erstellung von UGC-Inhalten (User Generated Content) zwischen dem Content Creator (nachfolgend „UGC“) und dem beauftragenden Unternehmen (nachfolgend „Marke“) fest.
Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Erstellung von audiovisuellen Inhalten zu Werbezwecken für die Marke. Der UGC verpflichtet sich, das Material zu den vereinbarten Bedingungen zu erstellen und zu liefern.
Lieferfristen
Der UGC muss die Inhalte innerhalb der von der Plattform festgelegten Frist liefern. Im Falle einer Verzögerung können finanzielle Sanktionen oder die Stornierung der Vereinbarung erfolgen.
Rechteübertragung und Bildnutzung
Der UGC überträgt der Marke die Rechte zur Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung und öffentlichen Wiedergabe der erstellten Inhalte, ohne räumliche und zeitliche Beschränkung. Ebenso ermächtigt der UGC die Marke, sein in den Inhalten enthaltenes persönliches Bild ausschließlich zur organischen Verbreitung in den sozialen Medien zu nutzen, wobei jede Nutzung zu Zwecken bezahlter Werbung (Paid Media) oder auf Webseiten, E-Commerce, Landingpages, Blogs, Marktplätzen oder anderen Web-Medien ausdrücklich ausgeschlossen ist. Diese Ermächtigung ist nicht ausschließlich, ohne räumliche oder zeitliche Beschränkung.
Paid-Media-Rechte
Sofern das Angebot die Übertragung von Rechten für Paid Media umfasst, ermächtigt der UGC die Marke, sein Bild und die erstellten Inhalte zu Werbe-, Handels- und Anzeigenzwecken auf jeder digitalen Plattform oder jedem digitalen Kanal zu nutzen, einschließlich, beispielhaft und nicht abschließend, sozialer Medien, digitaler Werbeplattformen, Webseiten, Blogs, Landingpages, Marktplätze und anderer digitaler Medien.
Diese Ermächtigung ist nicht ausschließlich, mit erlaubter Nutzung ohne räumliche Beschränkung und für einen Zeitraum von neun (9) Monaten. Während dieses Zeitraums darf die Marke die Inhalte auf den angegebenen digitalen Kanälen nutzen, anpassen, vervielfältigen, veröffentlichen und verbreiten, ohne zusätzliche Genehmigungen des UGC einzuholen.
Rechte zur organischen Nutzung im Web
Sofern das Angebot die Übertragung von Rechten für die Web-Nutzung umfasst, ermächtigt der UGC die Marke, sein Bild und die erstellten Inhalte auf Webseiten, Online-Shops, E-Commerce, Landingpages, Blogs, Marktplätzen und anderen eigenen digitalen Medien der Marke zu kommerziellen, werblichen und informativen Zwecken zu nutzen.
Diese Ermächtigung ist nicht ausschließlich, ohne räumliche Beschränkung und gilt für den im entsprechenden Angebot vereinbarten Nutzungszeitraum.
Während des vereinbarten Zeitraums darf die Marke die Inhalte auf den angegebenen Web-Medien nutzen, vervielfältigen, bearbeiten, veröffentlichen und verbreiten, ohne dass zusätzliche Genehmigungen des UGC erforderlich sind. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss die Marke die Nutzung der Inhalte auf den von dieser Übertragung erfassten Web-Medien einstellen, sofern nicht ausdrücklich eine Verlängerung oder Erneuerung der Rechte vereinbart wird.
Vergütung und Überarbeitungen
Die finanzielle Vergütung entspricht der im vom UGC angenommenen Angebot festgelegten. Die Zahlung erfolgt über die App, sobald die Marke die Inhalte genehmigt hat. Die Marke kann 3 Korrekturen ohne zusätzliche Kosten anfordern. Bei Nichteinhaltung der Briefing-Richtlinien kann die Marke Änderungen anfordern, bis die erstellten Inhalte dem Geforderten entsprechen.
Vertraulichkeit
Der UGC darf ohne ausdrückliche Genehmigung keine Informationen über die Marke oder die entwickelten Inhalte weitergeben. Es ist untersagt, Projektdetails an Dritte weiterzugeben oder ohne Zustimmung zu veröffentlichen.
Kündigung und Ablehnung von Inhalten
Dieser Vertrag kann gekündigt werden, wenn der UGC die vereinbarten Fristen oder Qualitätsstandards nicht einhält. Die Marke behält sich das Recht vor, die Inhalte abzulehnen, wenn sie nicht den Spezifikationen des bereitgestellten Briefings entsprechen. Die Marke verpflichtet sich, ein klares und objektiv detailliertes Briefing bereitzustellen und vage oder subjektive Begriffe zu vermeiden, um sicherzustellen, dass die Erwartungen und Anforderungen von beiden Parteien genau verstanden und erfüllt werden. Wenn das Briefing angemessen ist, kann die Marke bis zu 3 Überarbeitungen der Inhalte ohne zusätzliche Kosten anfordern, um sicherzustellen, dass das endgültige Material ihren Erwartungen und Markenbedürfnissen entspricht.
Annahme
Beide Parteien erklären mit der Annahme des Angebots in der App, dass sie die Bedingungen dieses Vertrags gelesen, verstanden und akzeptiert haben, und verpflichten sich, alle hierin beschriebenen Verpflichtungen zu erfüllen.