UGC Slalom
Anmelden
Anmelden

Kooperationsvertrag | UGC

Dieser Vertrag legt die Geschäftsbedingungen für die Erstellung von UGC-Inhalten (User Generated Content) zwischen dem Content Creator (nachfolgend „UGC“) und dem beauftragenden Unternehmen (nachfolgend „Marke“) fest.

Gegenstand

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Erstellung von audiovisuellen Inhalten zu Werbezwecken für die Marke. Der UGC verpflichtet sich, das Material zu den vereinbarten Bedingungen zu erstellen und zu liefern.

Lieferfristen

Der UGC muss die Inhalte innerhalb der von der Plattform festgelegten Frist liefern. Im Falle einer Verzögerung können finanzielle Sanktionen oder die Stornierung der Vereinbarung erfolgen.

Rechteübertragung und Bildnutzung

Der UGC überträgt der Marke die Rechte zur Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung und öffentlichen Wiedergabe der erstellten Inhalte, ohne räumliche und zeitliche Beschränkung. Ebenso ermächtigt der UGC die Marke, sein in den Inhalten enthaltenes persönliches Bild ausschließlich zur organischen Verbreitung in den sozialen Medien zu nutzen, wobei jede Nutzung zu Zwecken bezahlter Werbung (Paid Media) ausdrücklich ausgeschlossen ist. Diese Ermächtigung ist nicht ausschließlich, ohne räumliche oder zeitliche Beschränkung. Jede Nutzung der Inhalte oder des persönlichen Bildes in bezahlten Anzeigen oder außerhalb des Kontexts der organischen Verbreitung erfordert eine zusätzliche Vereinbarung zwischen den Parteien.

Sofern das Angebot die Übertragung von Rechten für Paid Media umfasst, ermächtigt der UGC die Marke, sein Bild und die erstellten Inhalte zu Werbe- und Anzeigenzwecken zu nutzen. Diese Ermächtigung ist nicht ausschließlich, mit erlaubter Nutzung ohne räumliche Beschränkung und für einen Zeitraum von neun (9) Monaten. Die Marke darf die Inhalte während dieser Zeit in den sozialen Medien und in bezahlten Anzeigen verbreiten, ohne zusätzliche Genehmigungen einzuholen.

Vergütung und Überarbeitungen

Die finanzielle Vergütung entspricht der im vom UGC angenommenen Angebot festgelegten. Die Zahlung erfolgt über die App, sobald die Marke die Inhalte genehmigt hat. Die Marke kann 3 Korrekturen ohne zusätzliche Kosten anfordern. Bei Nichteinhaltung der Briefing-Richtlinien kann die Marke Änderungen anfordern, bis die erstellten Inhalte dem Geforderten entsprechen.

Vertraulichkeit

Der UGC darf ohne ausdrückliche Genehmigung keine Informationen über die Marke oder die entwickelten Inhalte weitergeben. Es ist untersagt, Projektdetails an Dritte weiterzugeben oder ohne Zustimmung zu veröffentlichen.

Kündigung und Ablehnung von Inhalten

Dieser Vertrag kann gekündigt werden, wenn der UGC die vereinbarten Fristen oder Qualitätsstandards nicht einhält. Die Marke behält sich das Recht vor, die Inhalte abzulehnen, wenn sie nicht den Spezifikationen des bereitgestellten Briefings entsprechen. Die Marke verpflichtet sich, ein klares und objektiv detailliertes Briefing bereitzustellen und vage oder subjektive Begriffe zu vermeiden, um sicherzustellen, dass die Erwartungen und Anforderungen von beiden Parteien genau verstanden und erfüllt werden. Wenn das Briefing angemessen ist, kann die Marke bis zu 3 Überarbeitungen der Inhalte ohne zusätzliche Kosten anfordern, um sicherzustellen, dass das endgültige Material ihren Erwartungen und Markenbedürfnissen entspricht.

Annahme

Beide Parteien erklären mit der Annahme des Angebots in der App, dass sie die Bedingungen dieses Vertrags gelesen, verstanden und akzeptiert haben, und verpflichten sich, alle hierin beschriebenen Verpflichtungen zu erfüllen.

UGC Slalom

Der Marktplatz, der Marken mit den besten UGC-Content-Creators verbindet.

Navigation

  • Blog

Rechtliches

  • Datenschutzerklärung
  • AGB (Marken)
  • AGB (UGC)
  • Cookie-Richtlinie
  • Impressum
  • Kooperationsvertrag

Kontakt

  • hello@ugcslalom.com

© 2026 UGC Slalom. Alle Rechte vorbehalten.